WOHNEN & LEBEN im Sauerlandzentrum Arnsberg

Hauskonzept „Wohnen & Leben im Sauerlandzentrum Arnsberg"

Die gesundheitspolitische Prämisse „Ambulant vor Stationär" ist der Grundsatz für das Projekt.
Unter dieser Prämisse wird das Wohnungsangebot Merkmale des Wohnangebotes „Wohnen & Leben im Sauerlandzentrum Arnsberg" – Wohnungen für die außerklinische Intensivpflege" - zusammengefasst.

In der Wohnanlage stehen ab dem 1. Oktober 2015 elf teil ausgestatte abgeschlossene Wohnungen zur Verfügung, die den Anforderungen der Versorgung von Mietern mit einer außerklinischen Intensivpflege entsprechen.

Die Mieter, auch mit einem migrativen Hintergrund, sind mit dem gesamten Versorgungsequipment vom Kostenträger ausgestattet, werden von den Intensivstationen der (Spezial)Krankenhäuser und Reha- Einrichtungen in die Wohnungen einziehen.

In den Wohnungen wird die pflegerische Intensivbetreuung von spezialisierten ambulanten Pflegediensten realisiert.
Die technisch Ausrüstung der Immobilie ermöglicht den abgebenden Einrichtungen (Krankenhäuser, Rehakliniken) den Erfordernissen des Sektoren übergreifende QM (Qesü-RL) gerecht zu werden. Es verlangt von den Krkh den Nachhaltsbeweis der Therapie über den Verweilzeitraum in der Einrichtung hinaus.

Das Wohnhaus ist durch seine bauliche Anlage, technischen Möglichkeiten und dem integrierten Profitcenter auf diese Wohnumfelderfordernisse eingestellt.

Es besteht eine vertragliche Trennung zwischen dem Wohnumfeldangebot für die Mieter in dem
Wohnangebot „Wohnen & Leben im Sauerlandzentrum Arnsberg" und dem pflegerischen Versorgungssystem des kooperierenden Pflegedienste/s

Vertragssystem der Mieter
Im Normalfall werden von den Mietern in der Einrichtung drei gesonderte zivilrechtliche Verträge geschlossen.
1. Mietvertrag über die Anmietung des entsprechenden Appartements sowie den Anteilen der dazugehörigen Allgemein- und Lagerflächen.
2. Vertrag kann mit dem Hauptmieter für die Übernahme allgemeiner Leistungen aus dem Profitcenter. Dieser Vertrag ist freiwillig.
3. Pflegevertrag hinsichtlich der zu erbringenden Pflegeleistungen mit einem Pflegedienst, der in der Regel durch den kooperierenden Pflegedienst angeboten wird.

Akzeptierte Wohnformen
Der Vermieter der Immobilie „Wohnen & Leben im Sauerlandzentrum Arnsberg", vermietet den Wohnraum an selbstbestimmten Menschen, bzw. an deren gesetzlichen Vertreter. Diese vom Versicherten, dem Bürger selbst gewählte eigenständige Wohnform auch als Intensivpflege bedürftiger Patient, hat sich bei den Kostenträgern stabil etabliert.

Diese Wohnform wurde in der Akzeptanz zum berechtigen Erhalt der Gesundheitsleistungen mehrmals durch verschiedene Instanzen bestätigt. Dabei wurde stets auf die Einhaltung der Erfordernisse der Möglichkeit zum selbstbestimmten Leben abgehoben. Diese Prämisse zieht sich daher durch die gesamten Projektbereiche.

Möblierung: Den Erfordernissen der außerklinischen Intensivpflege wird das Appartement teilmöbliert vermietet. Die Möbel beziehen sich auf die Nutzung von Maschinen und Geräten, sowie auf die Lagerung von pflegerischen Verbrauchsmaterialien. Zusätzliche Möblierung mit eigenen (Groß)Wohnmöbeln ist möglich. Eine eigene Pantryküche ist in den Wohnungen bei Bedarf vorhanden.

Technische
Ausrüstung: Gemäß der Qesü-RL sind die Wohnungen separat technisch so ausgerüstet, dass die Erfordernisse der Telemedizin sichergestellt werden. Der Datenaustausch zur Sektoren übergreifenden Qualitätssicherung der Krankenhäuser und Rehaeinrichtungen kann erfolgen. Dem Mieter entstehen bei der Verwendung dieser technischen Anlagen, keine zusätzlichen Kosten.

Größe: Durchschnittlich ca. 30 m2 mit einem zusätzlichen Anteil von ca. 8 m2 Lagerfläche für die Hilfsmittel.

Mietkosten: Entsprechen der aktuellen Sozialmiete plus gesetzlicher Nebenkosten

Status der Nutzer
• Mieter mit gesetzlichen Mietverträgen die den Erfordernissen des WBVG entsprechen.
• Die Mieter haben gegenüber den Kostenträgern der Sozialhilfe einen ambulanten Versorgungsstatus.
• Die Mieter können bestehende Wohngeldansprüche geltend machen